Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und SUNNY.,
vertreten durch Frau Christine Prinz, Hauptstraße 69, 89343
Jettingen-Scheppach (nachfolgend SUNNY: Die Kindereventagentur
genannt). SUNNY. Die Kindereventagentur behält sich vor, diese AGB
abzuändern. Es gilt dann immer die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschluss gültige Fassung.
(2)
Abweichende Bedingungen des Kunden bezüglich der
Wirksamkeit seiner AGB besitzen nur dann Gültigkeit, wenn Frau
Christine Prinz ihre schriftliche Zustimmung dazu gibt. Für alle
Rechtsgeschäfte mit uns sind daher die folgenden Bestimmungen
maßgebend.
(3)
Sämtliche Aufträge die Frau Christine Prinz
erteilt werden, bzw. Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
(4)
Frau Christine Prinz verpflichtet sich zur
gewissenhaften Beratung des Kunden.
II. Leistungsumfang
§ 2 Leistungen, Angebote und
Auftragsbestätigungen
(1)
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das
Entgelt ergeben sich aus dem Schriftverkehr zwischen dem Kunden und
Frau Christine Prinz SUNNY. Die Kindereventagentur. Die
Kinderanimation richtet sich für Kinder ab 3 Jahren und die
Krabbelgruppe unter 3 Jahren und mindestens 1 Jahr. Das Alter ist
vom Kunden rechtzeitig anzugeben.
(2)
Die Erstberatung des Kunden (persönlich oder
telefonisch) ist für den Kunden kostenlos. Der Kunde erhält eine
schriftliche Buchungsbestätigung, nachdem der Auftrag von Christine
Prinz als angenommen gilt.
(3)
Nebenvereinbarungen oder Abänderungen, die den
Umfang der vertraglichen Leistung oder des Angebotes übersteigen,
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung beider
Vertragspartner.
(4)
Christine Prinz ist in der Gestaltung der im
Vertrag vereinbarten Leistungen frei.
(5)
Christine Prinz tritt, soweit nicht anders
schriftlich vereinbart, in eigener Firmenkleidung auf und behält
sich vor,in eigener Sache und in angemessenem Umfang für sich zu
werben.
(6)
Wenn Christine Prinz in Absprache mit dem Kunden
auf Leistungen Dritter zurückgreift, handelt GlücksKinder lediglich
als Vermittler. Rechte und Pflichten sowie weitere Kosten gehen auf
den Kunden über. Diese werden dem Kunden vorab durch Christine
Prinz aufgeführt.
(7)
An schriftliche Angebote hält sich Christine
Prinz 4 Wochen lang gebunden, sofern der Termin noch verfügbar
ist.
III. Zahlungs- und
Vertragsbedingungen
§ 3 Preise und Zahlungsverkehr
(1)
Alle angegebenen Preise (sofern nicht anders
gekennzeichnet) sind Nettopreise und verstehen sich somit zzgl.,
der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen, gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(2)
Alle Änderungen des Vertrages am
Veranstaltungsort, die von Seiten des Kunden auftreten (z.B.
größere Anzahl von Kindern, zusätzliche Stunden) passt sich der
Preis entsprechend der, in der Auftragsbestätigung aufgeführten
Preise oder der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen
Preisliste, in der Regel 35,00 € je Fachkraft und Stunde (exkl.
USt.), an.
(3)
Verzögerungen und Stehzeiten, die der Kunde zu
verantworten hat, werden von Christine Prinz mit 20,00 € (exkl.
USt.), je Mitarbeiter und Stunde berechnet.
(4)
Eventuell anfallende Übernachtungskosten für
Mitarbeiter von SUNNY. Christine Prinz sind vom Kunden zu tragen.
Die zur Verfügung gestellten Zimmer müssen einen Mindeststandard
(DZ/DU/WC im Zimmer) aufweisen. Weiterhin muss Frühstück inkludiert
sein. Der Kunde wird vorab durch Christine Prinz über anfallende
Kosten dieser Art informiert.
(5)
Gemäß Angebot wird eine Fahrtkostenpauschale
verrechnet .Diese beinhaltet eine Lieferung im Umkreis von 25 km um
unseren Firmensitz herum. Damit ist km-Geld und Fahrzeit
abgegolten. Ist im Angebot keine derartige Pauschale festgelegt
oder handelt es sich um längere Fahrtstrecken, wird das amtliche
km-Geld von € 0,30/km (exkl. USt.) sowie ggfs. der
Normalstundensatz pro Mitarbeiter als Fahrtkosten
verrechnet.
(6)
Der vereinbarte Preis sowie die Preise für
etwaige Nebenleistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach
Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Ist
die Zahlung per Vorkasse vereinbart, ist der jeweilige Betrag nach
Erhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich per Überweisung oder in
bar fällig. Sollte eine Abschlagszahlung vereinbart sein, so ist
der Restbetrag nach Abschluss der Veranstaltung, ohne dass es einer
gesonderten Aufforderung bedarf, in bar fällig. Eventuelle
Vorauszahlungen werden im Anschluss an die Veranstaltung mit dem
Rechnungsbetrag verrechnet.
(7)
Verzugszinsen berechnen wir mit 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Für jede
erforderliche schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzugs werden
ab der zweiten Mahnung 5,00 € pauschale Mahnkosten
berechnet.
(8)
Christine Prinz behält sich das Recht vor, eine
gerichtliche Mahnklage einzubringen, wobei die Kosten vom Kunden zu
tragen sind.
(9)
Zurückbehaltungen kann der Kunde nur geltend
machen, soweit diese aus Ansprüchen aus dem vereinbarten
Vertragsverhältnis beruht.
Zusatzleistungen wie die Anmietung von Hüpfburg,
Kriechtunnel oder popcorn- / Zuckerwattemaschine werden bei Regen,
Gewitter nicht im Freien aufgestellt. Sofern keine geeigneten
Räumlichkeiten im trockenen Innenbereich vorhanden sind, der Kunde
diese Zusazuleistung nicht mind. 24h vor Veranstaltung der
Christine Prinz SUNNY. Kindereventagentur mitgeteilt hat ist dieser
Service zu 100% kostenpflichtig.
§ 4 Gewährleistung und das Recht auf
Nachbesserung
(1)
Frau Christine Prinz verpflichtet sich, die
Veranstaltung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten
Leistungen und Eigenschaften besitzt sofern die örtlichen
Bedingungen stimmen und nicht mit Fehlern durch GlücksKinder oder
deren Mitarbeiter behaftet ist, die den Wert nach dem im Vertrag
vorausgesetzten Zweck aufheben oder erheblich mindern.
(2)
Sollten trotzdem Mängel auftreten, verpflichtet
sich der Kunde diese Frau Christine Prinz oder deren Mitarbeitern
vor Ort mitzuteilen.
§ 5 Rücktritt und Stornierungen
(1)
Ein Rücktritt des Vertrages durch den Kunden ist
bei Gültigkeit folgender Bedingungen jederzeit möglich. Maßgeblich
ist der Zugang der sofortigen Rücktrittserklärung bei Frau
Christine Prinz.
(2)
Es gelten folgenden Stornobedingungen:
Bei einer Stornierung von bis zu 4 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn entstehen keine Stornogebühren
Bei einer Stornierung von 4 Wochen bis 7 Tagen
vor Beginn der Veranstaltung werden 30 % des Auftragspreises in
Rechnung gestellt (ohne Fahrtkosten).
Bei einer Stornierung von 7 bis 3 Tage vor Beginn
der Veranstaltung werden 50% des Auftragspreises in Rechnung
gestellt (ohne Fahrtkosten).
Bei einer Stornierung von 3 Tagen bis 24 Stunden
vor Beginn der Veranstaltung sind 70 % des Auftragspreises fällig
(ohne Fahrtkosten).
Im Falle der Stornierung innerhalb von 24 Stunden
vor Beginn der Veranstaltung sind 100 % des Auftragspreises zur
Zahlung fällig (ohne Fahrtkosten).
(3)
Stornokosten für evtl. bereits getätigte
Reservierungen (zB.: für Zimmer o.ä.), die im Zuge einer
Stornierung des Kunden entstehen, werden, unabhängig vom Zeitpunkt
der Stornierung gemäß tatsächlichem Aufwand, an den Kunden
weitergereicht.
(4)
Wenn die Veranstaltung durch äußere Einflüsse,
welche nicht durch den Kunden bzw. Lieferanten beeinflusst werden
können (z.B.:bei Schlechtwetter, dass durch mindestens eine
offizielle Wetterbehörde bestätigt ist) abgesagt werden muss,
behält sich GlücksKinder vor ein Ersatztermin / -programm mit dem
Kunden zu vereinbaren. Sollte dies seitens des Kunden nicht möglich
sein, gilt als vereinbart, dass Frau Christine Prinz die bis dahin
tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellt.
(5)
Im Fall von Krankheiten des Kunden oder seines
Kindes, Todesfällen in der Familie des Kunden oder anderen
ähnlichen schwerwiegenden Gründen, bietet Christine Prinz aus
Kulanzgründen an, einen Ersatztermin mit dem Kunden zu vereinbaren.
Frau Christine Prinz behält sich vor, einen Ersatztermin nur nach
Verfügbarkeit anzubieten. Sollte ein Ersatztermin von Seiten des
Kunden nicht gewünscht sein oder der ihm angebotene Ersatztermin
nicht zusagen, gelten die oben aufgeführten
Stornobedingungen. Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen im
Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Ersatztermins:
Der Kunde ist verpflichtet bei absehbarer
Krankheit, Todesfall in der Familie oder ähnlichen Gründen
Christine Prinz unverzüglich zu informieren.
Sollte dies erst innerhalb von 24 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn möglich sein, ist im Krankheitsfall seitens
des Kunden ein ärztlicher Nachweis vorzulegen. In allen anderen
Fällen entscheidet Frau Christine Prinz aufgrund der vorliegenden
Gründe individuell über eine kostenlose
Terminverschiebung.
Insgesamt gilt dieses Angebot nur für Leistungen,
die von Frau Christine Prinz erbracht werden. Evtl. anfallende
Kosten aufgrund der vorliegenden Buchung von Leistungen Dritter
(z.B. Catering) bleiben davon unberührt, es gilt Absatz 6 dieses
Paragrafen.
(6)
Für Leistungen von Dritten gelten folgende
Stornobedingungen:
Sofern die Abrechnung von Leistungen von Dritten
über Frau Christine Prinz erfolgt, werden die Stornokosten, die
Frau Christine Prinz, aufgrund eines Rücktritt durch den Kunden
entstehen, inklusive einer aufgeschlagenen Bearbeitungsgebühr von
10 %, an den Kunden weiterverrechnet.
Falls Mitarbeiter von Dritten, die über Christine
Prinz gebucht wurden durch Unfälle oder Krankheit nicht in der Lage
sind das gebuchte Programm vereinbarungsgemäß durchzuführen, kann
Christine Prinz für eventuelle Schadenersatzforderungen nicht
haftbar gemacht werden. Christine Prinz wird jedoch versuchen
kurzfristig Ersatz zu organisieren bzw. mit den eigenen
Mitarbeitern ein Ersatzprogramm zusammen zu stellen.
(7)
Bei einer Kündigung von Verträgen, die über einen
längeren Zeitraum abgeschlossen wurden, bedarf die Kündigung
ausdrücklich der Schriftform. In diesen Fällen ist eine
Kündigungsfrist von 8 Wochen zu berücksichtigen!
(8)
Frau Christine Prinz kann den Vertrag des
Weiteren nur kündigen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
sind:
der Kunde unterlässt eine ihm obliegende
Handlung, worauf Christine Prinz aufgrund dessen außer Stande ist,
die Veranstaltung durchzuführen.
der Kunde trotz Abmahnung die Durchführung der
Veranstaltung so nachhaltig stört oder sich in hohem Maße
vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist.
der Kunde mit Zahlungen, die vor Beginn der
Veranstaltung zu zahlen sind, in Verzug gerät.
der Auftrag durch Christine Prinz nicht
eingehalten werden kann. Hier gilt eine Kündigungsfrist von 4
Wochen. Sofern bereits Anzahlungen durch den Kunden bezahlt wurden,
werden diese erstattet.
(9)
Im Falle der Kündigung durch Christine Prinz und
im Falle des Rücktritts oder der Kündigung des Kunden, soweit die
Lösung vom Vertrag durch den Kunden nicht auf einem schuldhaften
Verhalten von Christine Prinz oder deren Mitarbeitern beruht, steht
die vereinbarte Vergütung zu. Frau Christine Prinz verpflichtet
sich anrechnen zu lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrages
an Kosten gespart oder durch anderweitige Verwendung der
Arbeitskraft erworben wird.
IV. Haftung
§ 6 Versicherung
(1)
Eine das Kinderprogramm betreffende
Haftpflichtversicherung ist von Christine Prinz im Rahmen der
Kundenveranstaltung abgeschlossen, sofern eine Animation der Kinder
durch Mitarbeiter von Frau Christine Prinz erfolgt. Alle darüber
hinausgehenden Schäden sind vom Kunden zu tragen.
V. Mitwirkungspflichten
§ 7 Verantwortung und Pflichten des
Kunden
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen
Anzeigen/Bewilligungen/Konzession etc. zu erstatten und einzuholen.
Weiteres ist er für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen, Verordnungen und behördlichen Auflagen, insbesondere
der veranstaltungsrechtlichen, gesundheits-, bau-, feuer- und
sicherheitspolizeilichen verantwortlich. Sämtliche sanitären
Einrichtungen sowie Licht, Strom, Wasser und dergleichen sind vom
Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen. AKM (Staatlich genehmigte
Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) und andere
Abgaben (z.B. GEMA), die im Rahmen der Veranstaltung anfallen, sind
vom Kunden zu tragen.
(2)
Der Kunde hat seinem Angebot eine spezifizierte
Ortsbeschreibung des Veranstaltungsortes, unter Angabe des Bezirks,
sowie des Straßennamens mit dazugehöriger Hausnummer, beizufügen
oder diese unverzüglich, spätestens drei Tage vor
Veranstaltungsbeginn, nachzureichen. Sollte die Angabe der genauen
Adresse nicht möglich sein, so ist eine exakte Wegbeschreibung
anzufertigen. Für Nachfragen von GlücksKinder oder deren
Mitarbeiter, ist eine Telefon- oder Mobilnummer sowie ein Zeitraum
der Erreichbarkeit zu benennen, in der der Kunde oder eine von ihm
beauftragte Person erreichbar ist. Der freie Zu- und Abgang zum
Veranstaltungsort ist für GlücksKinder und deren Mitarbeiter zu
gewährleisten. Etwaige Genehmigungen sind vom Kunden
einzuholen.
(3)
Der Kunde ist verpflichtet, Christine Prinz
mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf etwaige
Besonderheiten (Fremdsprachigkeit der Kinder, erhebliche
Altersunterschiede bei den Kindern, etwaige Behinderungen usw.)
hinzuweisen. Sollte die Veranstaltung Kinder umfassen, die
fremdsprachig sind, so hat der Auftraggeber, soweit nicht anders
vereinbart, dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der
Übersetzung gegeben ist.
(4)
Kommt es infolge ungenauer Ortsbeschreibungen
oder erheblichen Abweichungen der Ortsbeschreibung vor den
tatsächlichen Gegebenheiten oder aufgrund einer sonstigen
Obliegenheitsverletzung des Kunden zu Verzögerungen oder zur
Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung, so ist die
vereinbarte Vergütung zu zahlen. Frau Christine Prinz ist jedoch
verpflichtet anrechnen zu lassen, was an Aufwendungen gespart wird.
Es besteht in diesem Fall keine Verpflichtung, die Veranstaltung zu
wiederholen oder zu verlängern.
VI. Sonstiges
§ 8 Gerichtsstand
(1)
Der Gerichtsstand ist Augsburg, wenn nicht anders
vereinbart.
§ 9 Nichtigkeitsklausel
(1)
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch
solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten
wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.